F-Musik – funktionale Musik

Die Bezeichnung F-Musik ist in Analogie zu E-Musik und U-Musik entstanden. Sie umfasst sogenannte funktionale Musik. Darunter sind beispielsweise Kirchenmusik, Filmmusik, Militärmusik oder auch Bühnenmusik zu verstehen. Die F-Musik umfasst damit im Prinzip die ältesten Musikformen, denn bis zum Ende des Mittelalters war fast jede Art von Musik eine funktionale.

Der Begriff F-Musik

Die Bezeichnung F-Musik beschreibt Musik, die nicht um ihrer selbst Willen gehört wird. Diese funktionale Musik ist eine reine Gebrauchsmusik, die zur Untermalung eines Geschehens gilt. Moderne F-Musik ist zum Beispiel eine Filmmusik oder die typische Fahrstuhlmusik. Im engeren Sinne sind aber auch Kirchenmusik und Militärmusik funktionale Musikstile. Der Begriff F-Musik wurde von den Verwertungsgesellschaften eingeführt, um bestimmte Aufführungsformen von E-Musik und U-Musik zu trennen.

Hintergrund der Bezeichnung F-Musik

Die Berieselung oder Untermalung durch funktionale Musik hat Tradition. Kompositionen, die in diesem Sinne zur F-Musik gehören, werden nicht angehört, sondern nebenbei gehört. Das kann sogar eine Aufführung während eines Banketts sein. Nachdem bis zum Mittelalter die meiste Musik eine Funktion erfüllte, änderte sich das in der Renaissance. Hier gab es immer wieder Werke, die Aufmerksamkeit erforderten und um ihrer selbst willen aufgeführt wurde. Durchbrochen wurde dieser Trend zum Beispiel durch sogenannte Kammermusik. Kammermusik ist eine Abkehr von publikumswirksamen Kompositionen hin zu von Musik, die reine Untermalung ist. Das führte bis zum Nichtwahrnehmen des künstlerischen Werks.

Heute ist die Bezeichnung von F-Musik noch seltener als die der E-Musik und U-Musik. Eine strenge Einordnung von Werken in die Gattung der funktionellen Musik ist kaum möglich.