U-Musik – populäre Unterhaltungsmusik

U-Musik ist eine Bezeichnung für populäre Musik, die in Abgrenzung zu E-Musik und F-Musik eingeführt wurde. In der Regel fallen darunter alle Musikrichtungen, die nicht zur Klassik gehören und keine reine Funktion haben. Zu den typischen unter U-Musik zusammengefassten Stilen gehören alle Arten von Pop, die Stile der Rockmusik, Schlager und volkstümliche Schlager sowie die meisten Kompositionen des Jazz.

Der Begriff U-Musik

U-Musik ist eine Bezeichnung der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), die Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführt wurde. Sie bezeichnet populäre Unterhaltungsmusik. Sie gilt als Sammelbezeichnung für alle Musik, die nicht ernst ist, sondern der Unterhaltung und Zerstreuung dienen soll. Faktisch meint der Begriff der U-Musik erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Popmusik im weitesten Sinne und grenzt diese in erster Linie so von E-Musik ab, die als künstlerisch wertvoll(er) gilt. Dennoch ist die Bezeichnung kein Qualitätsmaßstab, sondern eine Einteilung nach grundlegenden Musikrichtungen.

Hintergrund der Bezeichnung U-Musik

Die Kompositionen der U-Musik galten lange Zeit als weniger anspruchsvoll. Daher haben die Verwertungsgesellschaften Titel der U-Musik geringer vergütet als die der E-Musik. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ursprünglich kam die Unterteilung in ernste, anspruchsvolle Musik und populäre Unterhaltungsmusik zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf. Der Komponist Franz Schubert adaptierte das klassische Lied und entwickelte daraus kurze klassische Werke. Dieses Vorgehen spaltete die Musikinteressierten. Daraus entstand die Unterteilung in ernst zu nehmende und unterhaltende Musik.